Honorar
Verkehrswertgutachten
Sachverständige unterliegen in der Regel § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Grundlage für die Bemessung des Honorars ist gemäß § 34 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert des Grundstücks, Gebäudes oder des Rechts an einem Grundstück.
>> Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. Nebenkosten, z. B. Telefon, Porto, Büromaterial, Beschaffung von eventuell erforderlichen Unterlagen, Ortsbesichtigung und ggf. Aufmaß, werden getrennt in Ansatz gebracht. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird auf das Gesamthonorar hinzugerechnet.
Miet- und Pachtwertgutachten
Das Honorar für Miet- und Pachtwertgutachten errechnet sich aus folgenden Honorartabellen, die dem Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Gewerberaum (Autor: Dipl.-Kfm. Ferdinand Dröge; Luchterhand Verlag, 2. Auflage, Neuwied, Kriftel, 1999) entnommen sind:
>> Einzelgutachten – Mietwohnungen
>> Sammelgutachten – Mietwohnungen
>> Gutachten über Gewerberaummieten
Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. Nebenkosten für Telefon, Porto, Büromaterial, Beschaffung von eventuell erforderlichen Unterlagen, Ortsbesichtigung, Fahrtspesen und ggf. Aufmaß, werden getrennt in Ansatz gebracht. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf das Gesamthonorar hinzugerechnet.