VORSTELLUNG
Das Sachverständigenbüro Sauer bietet Ihnen
die Kompetenz und Neutralität der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, wenn
es um die Bewertung Ihrer Immobilie oder um die Wertbestimmung von Mieten und
Pachten geht. Zu unseren Auftraggebern gehören Gerichte, Anwälte, Steuerberater,
Privatpersonen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen.
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Von der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten |
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Mitglied im Landesverband Bayern öffentlich
bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. |
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| Mitglied der Bayerischen Architektenkammer | |
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Mitglied im Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich des Landkreises Bamberg |
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| Mitglied der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) e. V. | |
| Sachverständige für Immobilienbewertung | |
| Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten | |
| Mitglied der Bayerischen Architektenkammer | |
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Temporär beschäftigen wir freie Mitarbeiter und Praktikanten. |
Vertrauen und Sicherheit
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, dass mitunter auch Gutachter mit unzureichender Qualifikation als Sachverständige tätig sind. Um in diesem Zusammenhang eine deutliche Abgrenzung zu erreichen und Unternehmen, privaten Auftraggebern und Gerichten die Auswahl eines vertrauenswürdigen Sachverständigen zu erleichtern, hat die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung eingeführt.
Öffentlich bestellt werden nur
Fachleute mit herausragender Qualifikation, d. h. der Auftraggeber erhält
Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Um
diese Sicherheit auch dauerhaft zu gewährleisten, steht selbst nach erfolgter
öffentlicher Bestellung die Arbeit der Sachverständigen unter ständiger
Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. In Deutschland
sind dies, im Bereich der Immobilienbewertung, vor allem die Industrie- und
Handelskammern.
Unabhängig und unparteiisch
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das heißt, sowohl der Auftraggeber selbst als auch Dritte, denen Gutachten in der Regel vorgelegt werden, können nicht in den Verdacht geraten, sich auf ein parteiisches Gutachten zu verlassen, wodurch vor allem die Position des Auftraggebers, z. B. im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen, erheblich gestärkt wird.